NEXCAPE PV-Dachdurchführung aus TPU für zwei Solarkabel – Kabelführung fürs Balkonkraftwerk am Ziegeldach

EEG 2027: Was die geplante Novelle für deine PV-Anlage und dein Balkonkraftwerk bedeutet

EEG 2027: Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen soll entfallen. Was geplant ist, was schon feststeht und was das für Balkonkraftwerke heißt.

Wie viele PV-Module passen in einen String? So rechnest du es nach Vous lisez EEG 2027: Was die geplante Novelle für deine PV-Anlage und dein Balkonkraftwerk bedeutet 8 minutes

Stand: 5. Oktober 2026. Die EEG-Novelle 2027 ist noch nicht beschlossen. Alles, was hier als „geplant“ steht, stammt aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 21/7867) und kann sich im Bundestag noch ändern. Wir aktualisieren diesen Artikel, sobald es einen Beschluss gibt.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Für deine konkrete Anlage sind dein Netzbetreiber, dein Installationsbetrieb oder eine Fachberatung die richtigen Ansprechpartner.

Kurzantwort

  • Bestehende Anlagen: Nach dem Entwurf behalten sie ihre Einspeisevergütung nach dem EEG, das bei ihrer Inbetriebnahme galt.
  • Neue Anlagen ab 2027: Die feste Einspeisevergütung über 20 Jahre soll entfallen. Kleinere Anlagen sollen stattdessen höchstens 36 Monate eine niedrigere „befristete Übergangszahlung“ bekommen, danach soll der eingespeiste Strom über einen Direktvermarkter verkauft werden.
  • Balkonkraftwerke (bis 2 kW Modulleistung, 800 VA Wechselrichter): Für sie bringt der Entwurf wenig Neues. Eine Übergangszahlung gibt es für sie nicht, sie sollen aber von der geplanten 50-%-Einspeisegrenze ausgenommen sein. Wirtschaftlich zählt bei ihnen schon heute vor allem der Strom, den du selbst verbrauchst.

Wo steht das Gesetz gerade?

Schritt Datum Status
Gesetzentwurf im Bundestag (Drs. 21/7867) 07.09.2026 erledigt
1. Lesung im Bundestag, Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie 24.09.2026 erledigt
Stellungnahme des Bundesrats (erster Durchgang) 25.09.2026 erledigt
Gegenäußerung der Bundesregierung (Drs. 21/8298) 30.09.2026 liegt vor
Öffentliche Anhörung im Wirtschaftsausschuss 05.10.2026 stattgefunden
2./3. Lesung im Bundestag noch offen kein Termin bekannt
Zweiter Durchgang im Bundesrat, Genehmigung durch die EU-Kommission noch offen ausstehend

Geplantes Inkrafttreten laut Entwurf: 1. Januar 2027. Der Zeitdruck kommt von Brüssel: Die beihilferechtliche Genehmigung des heutigen EEG läuft Ende 2026 aus. Die beihilferelevanten Zahlungsregeln stehen im Entwurf ausdrücklich unter dem Vorbehalt, dass die EU-Kommission sie genehmigt.

Was soll sich für neue PV-Anlagen ändern? (Entwurf)

1. Keine feste Einspeisevergütung mehr

Bisher bekommst du für eingespeisten Strom 20 Jahre lang einen festen Satz. Für Anlagen, die ab dem 1. August 2026 in Betrieb gehen, sind das bei Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 Cent pro Kilowattstunde. Der Entwurf schafft diese feste Vergütung für Neuanlagen ab. Der Grundsatz soll werden: Wer einspeist, verkauft seinen Strom über einen Direktvermarkter.

2. Übergangszahlung: höchstens 36 Monate, deutlich weniger Geld

Damit kleine Anlagen nicht sofort einen Direktvermarkter brauchen, sieht der Entwurf eine befristete Übergangszahlung vor. Sie wird so berechnet: anzulegender Wert minus 1 Cent. Der Wert für Solarstrom soll auf 6,2 Cent sinken, damit läge die Übergangszahlung zum Start bei 5,2 Cent pro kWh. Für Anlagen, die ab dem 1. August 2027 in Betrieb gehen, soll der Wert alle sechs Monate um 1 % niedriger liegen. Der Satz, mit dem deine Anlage startet, bleibt für ihre Übergangszeit gleich.

Wer sie bekommen kann, hängt vom Jahr der Inbetriebnahme ab:

Inbetriebnahme Übergangszahlung möglich für Anlagen …
2027 unter 50 kW
2028 unter 25 kW
2029 und 2030 unter 7 kW
ab 2031 nicht mehr

Die Bundesnetzagentur soll die Übergangsphase verlängern dürfen, wenn Direktvermarktung für kleine Anlagen bis dahin noch nicht praktikabel ist. Wer mit einer Anlage unter 25 kW in die Direktvermarktung wechselt, soll höchstens 48 Monate lang einen Bonus von 1,5 Cent pro eingespeister kWh bekommen, um die Mehrkosten abzufedern.

3. Einspeisung dauerhaft auf 50 % begrenzt

Neue PV-Dachanlagen unter 100 kW sollen am Netzanschluss dauerhaft höchstens 50 % ihrer installierten Leistung einspeisen dürfen, auch mit Smart Meter. Bisher liegt diese Grenze für neuere Anlagen bei 60 %. Wichtig: Begrenzt wird die Einspeiseleistung in der Spitze, nicht dein Jahresertrag um die Hälfte. Was du selbst verbrauchst oder speicherst, zählt nicht dazu. Eine Speicherpflicht sieht der Entwurf nicht vor. Die Idee dahinter: Die Mittagsspitze soll in einen Speicher gehen und nicht ins Netz. Ausgenommen sind Nulleinspeiseanlagen und Steckersolargeräte.

Was bleibt für bestehende Anlagen?

Laut Entwurfsbegründung kann die Einspeisevergütung für Bestandsanlagen „in der für sie maßgeblichen Altfassung des EEG weiterhin in Anspruch genommen werden“. Wer heute schon einspeist, behält also nach jetzigem Stand seine 20 Jahre zu den damaligen Bedingungen.

Und Balkonkraftwerke?

Der Entwurf nennt Steckersolargeräte mit bis zu 2 kW Modulleistung und bis zu 800 VA Wechselrichterleistung ausdrücklich:

  • keine Übergangszahlung: Die Begründung sagt, die eingespeisten Restmengen seien zu gering für den Abrechnungsaufwand.
  • Der Überschuss darf weiter ohne Vergütung ins Netz gehen, so wie bei den meisten Balkonkraftwerken heute auch.
  • keine 50-%-Grenze für Steckersolargeräte.

Für dich heißt das: Ein Balkonkraftwerk rechnet sich auch nach dem Entwurf über den Strom, den du nicht mehr kaufen musst, nicht über die Einspeisung. Je mehr du tagsüber selbst verbrauchst (oder mit einem kleinen Speicher verschiebst), desto besser.

Du baust 2026 noch: Worauf kommt es an?

Nach dem Entwurf soll für Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, noch das alte Recht gelten. Entscheidend ist die Inbetriebnahme, nicht das Datum von Kauf oder Bestellung. Eine Bestellung allein sichert also nichts. Aber Vorsicht:

  • Das ist ein Entwurf. Bis zur 2./3. Lesung kann der Bundestag Fristen und Werte noch ändern. Plane nicht so, dass deine Rechnung nur mit einem bestimmten Stichtag aufgeht.
  • Termine realistisch einplanen. Gerüst, Montage, Zählertausch und Anmeldung beim Netzbetreiber brauchen Zeit. Frag deinen Betrieb, was er bis Jahresende verbindlich zusagen kann.
  • Eigenverbrauch zählt mehr als Einspeisung. Das gilt nach altem wie nach neuem Recht. Bei 7,70 Cent Vergütung und deutlich höheren Bezugspreisen bringt jede selbst genutzte Kilowattstunde mehr als jede verkaufte.
  • Auch altes Recht zahlt nicht jede Kilowattstunde. Schon heute gibt es für neue Anlagen bei negativen Strompreisen keine Vergütung. Lass dir von deinem Betrieb erklären, was das für deine Anlage heißt.
  • Speicher mitdenken. Mit der geplanten 50-%-Grenze wird ein Speicher bei neuen Dachanlagen wichtiger, weil sonst Mittagsstrom verloren geht.
  • Sauber installieren. Egal unter welchem EEG: Die Anlage soll 20 Jahre und länger laufen. Ein Kabel, das an der Ziegelkante scheuert, ist ein vermeidbarer Schaden.

Kabel sauber durchs Dach führen

Bei Balkonkraftwerk und kleiner Dachanlage gleich ist die Frage, wie das Solarkabel vom Modul ins Haus kommt. Unter dem Ziegel liegt das Kabel oft direkt an einer harten Kante. Unsere PV-Kabeldurchführungen fürs Ziegeldach schützen das Kabel dort vor Abrieb und führen es sauber unter dem Ziegel durch, ohne dass du die MC4-Stecker abbauen musst. Für Balkonkraftwerke gibt es die PV-Kabeldurchführung ohne MC4-Ausbau und das Balkonkraftwerk-Set mit Kabelclips. Wie du den Weg vom Dach ins Haus planst, steht in unserem Ratgeber Balkonkraftwerk: das Solarkabel sicher vom Dach ins Haus führen.

Wichtig: Die Durchführung ist ein Abriebschutz und eine Kabelführung. Die Regenführung bleibt Aufgabe der Dacheindeckung.

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Die PV-Dachdurchführung für zwei Kabel, wie sie im Balkonkraftwerk-Set steckt. Zum Produkt

Häufige Fragen

Ist die EEG-Novelle 2027 schon beschlossen?
Nein (Stand 5. Oktober 2026). Der Entwurf ist im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Für die 2./3. Lesung ist noch kein Termin bekannt, danach folgen Bundesrat und EU-Genehmigung.

Verliert meine bestehende PV-Anlage die Einspeisevergütung?
Nach dem Entwurf nicht. Bestandsanlagen behalten die Vergütung nach der EEG-Fassung, die bei ihrer Inbetriebnahme galt.

Wie hoch wäre die Übergangszahlung?
Laut Entwurf 5,2 Cent pro kWh zum Start (6,2 Cent anzulegender Wert minus 1 Cent), für höchstens 36 Monate. Ab August 2027 soll sie alle sechs Monate um 1 % sinken. Diese Zahlen können sich im Verfahren noch ändern.

Bekomme ich für mein Balkonkraftwerk künftig Geld fürs Einspeisen?
Nach dem Entwurf nein. Steckersolargeräte bis 2 kW / 800 VA sind von der Übergangszahlung ausgenommen. Der Überschuss darf weiter unvergütet ins Netz.

Gilt die 50-%-Grenze auch für mein Balkonkraftwerk?
Nach dem Entwurf nein. Sie soll für neue Dachanlagen unter 100 kW gelten, Steckersolargeräte sind ausgenommen.

Lohnt es sich, die PV-Anlage noch 2026 in Betrieb zu nehmen?
Nach dem Entwurf gilt für eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 noch die bisherige Vergütung über 20 Jahre (plus das Inbetriebnahmejahr), mit den heutigen Regeln, etwa zu negativen Strompreisen. Ob das für dich den Ausschlag gibt, hängt vor allem von deinem Eigenverbrauch ab. Und solange das Gesetz nicht beschlossen ist, ist der Stichtag nicht sicher.


Quellen: Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7867 vom 07.09.2026; Deutscher Bundestag, Textarchiv KW 39/2026 und Anhörungsseite des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (05.10.2026); Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/8298 vom 30.09.2026; pv magazine vom 25.09.2026. Stand: 5. Oktober 2026. Keine Rechts- oder Steuerberatung.

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